Entsprechend der Landesverordnung ist die Beherbergung aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein bis vorerst 7. März 2021 nicht mehr zugelassen. Wir
freuen uns auf Sie, wenn sich die Lage verbessert hat. Bleiben SIe gesund.
Erlaubt bleibt weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen Gründen, sozial-ethisch Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch
veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt.
Mindestaufenthalt drei Nächte
Hauptsaison: 01.05. - 30.09.
Übernachtung bis 2 Personen |
89,00 € / Nacht |
jede weitere Person ab 16 Jahren | 15,00 € / Nacht |
je Kind unter 16 Jahren | 7,50 € / Nacht |
Kinder bis 3 Jahre | kostenfrei |
je Hund | 8,00 € / Nacht |
Nebensaison 01.10. - 30.04.
Übernachtung bis 2 Personen |
79,00 € / Nacht |
jede weitere Person ab 16 Jahren | 15,00 € / Nacht |
je Kind unter 16 Jahren | 7,50 € / Nacht |
Kinder bis 3 Jahre | kostenfrei |
je Hund | 8,00 € / Nacht |
zzgl. Endreinigung: 65 Euro
Preise gültig ab 20.11.2020